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Kultur Touristisches |
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| Fake Titles |
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Vorbemerkung
Seit etlichen Jahren erscheinen immer wieder mal Angebote, die ein Minigrundstück in Schottland offerieren, so wie Mond- und Marsgrundstücke, Sternennamen oder Namen von Hoch- und Tiefdruckgebieten zum Kauf angeboten werden.
Als Gag, als Spaßgeschenke für Schottlandfreunde oder als Souvenir einer schönen Reise wäre dagegen nichts zu sagen, würden sich die hinter diesen Angeboten stehenden Organisationen und Einzelpersonen nicht höchst zweifelhafter Methoden im Rahmen ihres Marketings bedienen. Nach einem einheitlichen Schema versprechen die Händler
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den Erwerb von Grundbesitz (i.d.R. von einem Quadratfuß) |
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den rechtmäßigen Erwerb eines an diesen Grundbesitz gebundenen |
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Titels |
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mit der Gesamtaktion, den Umweltschutz in Schottland zu fördern. |
Liest man die Offerten einschließlich des Kleingedruckten genau, werden die harten Fakten (Grunderwerb und Titel) wieder in Abrede gestellt und der auf den Titelseiten behauptete Umweltschutz totgeschwiegen. Alle Anbieter entpuppen sich keinesfalls als Händler, die ein Gut verkaufen, über das sie tatsächlich Verfügungsgewalt haben, sondern als reine Vertragsvermittler, die ihren Job korrekt erfüllt haben, wenn sie dass, was tatsächlich erworben wurde (ein bedrucktes Stück buntes Papier und eine Plastik-Ausweiskarte), ordnungsgemäß zugestellt haben. Im Zweifel haften sie nicht einmal dafür.
Zum Grunderwerb
Behauptet wird im ersten Anlauf, dass der Kunde ein Miniaturgrundstück in Schottland erwerben würde. Im zweiten Schritt wird diese Aussage relativiert: Wegen angeblich zu hoher Verwaltungskosten für die Grundbucheintragung habe man auf den Einzeleintrag verzichtet, sondern nur den Gesamtgrundbesitz registrieren lassen. Diese Behauptung ist der blanke Unsinn: Es ist nicht die Gebührenhöhe, die eine Einzelregistrierung unsinnig machen würde, sondern die Rechtslage, nach der in Schottland Grundstücke der besagten Art und Größe gar nicht registrierungsfähig sind.
Die einseitige Zusage des registrierten Grundstücksbesitzers über den Anspruch des Kunden auf eine bestimmte (in der sogenannten Besitzurkunde ausgewiesene) Parzelle ist rechtlich gegenstandslos, weil das fragliche Land weder entsprechend vermessen und parzelliert ist, noch das geltende Grundstücksrecht ein derartiges Verfahren vorsieht, die Urkunde selbst nicht den rechtlichen Mindestanforderungen an die Dokumentation eines Grundbesitzes genügt.
Zum Titelerwerb
Behauptet wird, der Kunde erwirbt rechtmäßig den an das Grundstück gebundenen Titel eines Laird. Im Kleingedruckten wird dann festgestellt, dass der Titel Laird gar kein Titel ist, dass der Kunde aber berechtigt sei, als Grundstücksbesitzer diese Bezeichnung zu führen.
Nur: Der Kunde erwirbt - wie oben ausgeführt - keinen Grundbesitz. Selbst wenn es so wäre, setzt die Besitzstandsbezeichnung Laird (so wie sich der Begriff seit dem 16. Jahrhundert entwickelt hat) immer noch einen Großgrundbesitz (estate) voraus, der zudem als weitere definitorische Bedingung ganz oder in Teilen durch Pächter oder Lohnarbeiter fremdbewirtschaftet wird - und sei es auch nur, dass die auf einem ansonsten brachliegenden Grundstück befindliche Bebauung vermietet wird. Die "Urkunde", die die Erwerber des "Laird of Camster, Glencairn oder John O'Groats" erhalten, schließt dagegen ausdrücklich aus, dass es jemals im Zusammenhang mit dem fraglichen Grundstück zu einem im Sine des schottischen Boden- wie Steuerrechts nennenswerten Grundverkauf gekommen ist.
Ansonsten sind die Namen Schall und Rauch: Glenmore Estates und damit Lairds of Glenmore gibt es dagegen in Schottland gleich mehrere. Der bekannteste liegt im Queen's Forest einem Naturschutzgebiet und Teil des Glenmore Forest Parks rund um Glenmore Lodge. Zu dem zum verkauften "Laird of Glenmore" zugehörigen Grundbesitz auf der Orkney Insel Sanday, gibt es dagegen auf der ganzen Insel nicht einmal einen amtlichen Flur- oder Gemarkungsnamen. Fast noch schöner, gleichzeitig die unlauteren Absichten noch deutlicher dokumentierend, ist es im Falle "Glencairn": Hier macht man sich den erloschenen Adelstitel der Lords of Kilmaur and Earls of Glencairn dienstbar, "verlegt" den zugehörigen "estate" aber kurzerhand von Ayrshire nach Caithness - frei nach dem Motto "Wo kein Kläger sein kann, kann auch kein Richter sein!" Die Familie Cunningham, der Titel und estate gehörten, bildet zwar einen vom Lord Lyon anerkannten Clan (Clan Cunningham), ist aber ein Clan ohne Chief, der allein eventuelle Rechte geltend machen könnte.
Unter Bezug auf den "Camster-Besitz" hat zudem der Lord Lyon, als dieser Handel erstmals aufkam, festgestellt: "You can't lawfully be the Laird of Camster unless you own the whole feu of Camster Burn, not just a small patch. However, people can call themselves anything they want unless they have an intention to defraud."
Zum Umweltschutz
Durchgängig wird von den Betreibern behauptet, der Erlös der Aktion diene dem Umweltschutz in Schlottland. Durchgängig wird in diesem Zusammenhang "SAS - South Angus Survival" als unabhänigiger Kooperationspartner genannt.
Recherchiert man dies einmal nach, erhält man einige überraschende Antworten:
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Von einem "unabhängigen Kooperationspartner" kann auch ansatz- |
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weise keine Rede sein. Mr Henderson, der als "estate manager" des SAS die "Erwerbsurkunden" des Käufers zeichnet, ist identisch mit Mr Henderson, der ehemals unter den Flaggen von "SHS - Scottish Heritage Services" und "HHS - Highland Heritage Services", heute "SHT - Scottish Heritage Titles" vertreibt. |
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Angus County stellt fest, dass es keine in Angus registrierte oder |
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tätige Vereinigung dieses Namens gibt. |
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Die öffentliche Verwaltung wie auch die großen privaten Umwelt- |
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schutzorganisationen (SNH, RSPB u.a.) weisen jegliche Verbindung zwischen ihnen und dem SAS zurück. |
Außer dem Fakt eines sehr beschränkten Grunderwerbs zeigte SAS weder eigene Aktivitäten in Sachen Umweltschutz, noch ist SAS Mitglied bei einem der registrierten Dachverbände, so dass man von einer "indirekten, institutionellen" Förderung des Umweltschutzes in Schottland sprechen könnte.
Zur Profitrate
Ein acre zu rund 4084 Quadratmetern "weitestgehend naturbelassenes (non arable/rough grazing) Land ohne absehbares Baurecht" kostet für das Gebiet, in dem das Grundstück der "Lairds of Camster" ausgewiesen wird, nach Angaben örtlicher Sachverständiger (Makler und Verwaltung) maximal irgendetwas um rund 250 Euro.
Auf 1 acre kommen 43.560 square feet gleich verkaufbare Plots. Die Anschaffungskosten pro Plot liegen also bei etwa 0,006 Euro (aufgerundet).
Verkauft werden die "Laird-of-Camster-Plots" im Internet zu Preisen zwischen rund 50,00 Euro und 499,00 US$, das waren im Dezember 2003 rund 400,00 Euro.
43.560 Plots zum mittleren Verkaufspreis von 225,00 Euro bringen also einen Verkaufserlös von 9.801.000,00 Euro.
Das entspricht einem durchschnittlichen "Hektarertrag" von 24 Mio Euro - für den "Laird of Camster" plus der Erträge aus dem "Laird of Glencairn" plus der Erträge aus dem "Laird of John O'Groats" plus der Erträge aus dem "Laird of Glenmore". Glaubt man den im Netz sichtbaren "Urkunden und Ausweisen" sind über 310.000 Plots verkauft. Selbst zum niedrigsten Preis von rd. 50,00 Euro ergibt sich daraus ein Umsatzvolumen von rund 15,5 Mio Euro.
Den Einnahmen sind natürlich in erster Linie gegenzurechnen die Naturschutzinvestitionen für die 10 (nach anderen Quellen auch 12 oder 15) acres des sogenannten "lairds' retreat" und die 5 bis 7 acre Land, an die die "Titel" angeblich gebunden sind sowie die üblichen Betriebskosten für Dienstleistungsunternehmen dieser Art. Ziehen wir ganz großzügig gerechnete 10.000 GBP für den Grunderwerb und rund 20% allgemeine Verwaltungskosten ab, bleibt ein Rohertrag von immerhin rund 12.000.000,00 GBP, der am schottischen Umweltschutz vorbei auf direktem Wege in die Taschen des Mr. Henderson und seiner Affiliates gewandert ist.
Doch dies ist nur die Spitze des Eisbergs, ein ganz kleiner Ausschnitt aus dem Markt und dem Tätigkeitsfeld der Branche. Eine grobe Ahnung vom Gesamtvolumen bekommt man erst unter Berücksichtigung etwa der Einnahmen aus dem Verkauf des "Lairds of Cranachan" (ab 2.300 US$ je Plot) und des "Lairds of Muness" (ab 8.300 US$ je Plot, hier 1 square yard), die nach vergleichbarem Muster allerdings fast ausnahmslos auf dem US-amerikanischen und kanadischen Markt vertrieben werden. Neben- und Folgegeschäfte wie der Verkauf von "Wappen", Stempeln, Visitenkarten, Krawatten und anderen Ausstattungsutensiliensind nicht einmal mitgerechnet.
In der Branche wird nicht mit "Scherzartikeln" und "netten kleinen Souvenirs" gekleckert, es wird geklotzt. Unter dem Deckmantel der Förderung des Umweltschutzes wird ein ganz beachtliches Privatvermögen in den Händen von zwei, drei Individuen generiert.
Fazit
Der Käufer erwirbt für seinen unterschiedlich hohen Einsatz - je nachdem von welchem "affiliate" er bedient wird - nichts außer dem schon erwähnten Stück Papier und der Plastik-Ausweiskarte. Bestätigt wird ihm zudem das in Schottland allgemein geltende "right of way" allerdings zu einem "Grundstück", das weder als Gesamtgrundstück über die ausgewiesenen Koordinaten der 50.000er Ordnance Survey Map, geschweige denn als "nummeriertes Einzelplot" identifizierbar ist. Gefördert wird nicht der Naturschutz in Schottland, sondern ausschließlich das Einkommen und Wohlbefinden der Vertreiber.
Dass daneben auch noch einzelne Vermarkter sich illegal das Bildmaterial zur Gestaltung ihrer Websites beschaffen und somit die Bildautoren um ihre Honorare prellen, nicht genehmigte Links auf seriöse Websites setzen und diese trotz Abmahnungen nicht löschen u.a.m., ist dann nur noch von nachrangiger Bedeutung.
Ob man derartige Praktiken nun als kriminell, hart am Rande der Legalität, unlauter, irreführend oder sonstwie bewertet, bleibt jedem selbst überlassen. Da zudem der weit überwiegende Teil des Geschäftes via Internet abgewickelt wird, gibt es auch objektiv gesehen erhebliche Rechtsunsicherheiten (anders als in jenen Fällen, wo z.B. in Deutschland im Rahmen von Veranstalterprospekten für den Vorgang bzw. das Produkt geworben wird).
Immerhin sehen sich die britischen Behörden in Ländern mit einem starken Verbraucherschutz wie etwa die USA genötigt, massiv vor dem Abschluss derartiger Geschäfte zu warnen, um eventuellen Regressansprüchen vorzubeugen.
Weiterführende Informationen
Die Warnung der Botschaft des Vereinigten Königreiches in den USA lautet in der Kurzfassung wie folgt:
"The sale of British titles is prohibited by the Honours (Prevention of Abuses) Act, 1925. However, misleading advertisements for lordships of manors sometimes appear in the media and on the internet. A manorial lordship is not an aristocratic title, but a semi-extinct form of landed property. Lordship in this sense is a synonym for ownership. According to John Martin Robinson, Maltravers Herald Extraordinary and co-author of The Oxford Guide to Heraldry, "Lordship of this or that manor is no more a title than Landlord of the Dog and Duck." It cannot be stated on a passport, and does not entitle the owner to a coat of arms. Beware also of websites selling completely bogus British titles."
Ausführliche Informationen in englischer Sprache finden sich auf der Seite:
http://www.faketitles.com/html/warning.html des Earl of Bradford.
Auf dieser Seite finden sich auch Hinweise. wo und unter welchen Bedingungen man tatsächlich Grund und Boden in Schottland erwerben kann, der mit einem schottischen Titel verknüpft ist. Frei veräußerbar sind nämlich bestimmte Formen des "Baron", wenn der gesamte zugehörige Besitz (estate) erworben wird. Dabei handelt es sich dann aber um Transaktionen von mindestens 100.000 GBP, i.d.R. von 1 Mio GBP und deutlich mehr, wie zuletzt beim geplanten Verkauf eines entsprechenden Grundbesitzes auf der Insel Skye.
Sehr ausführliche Informationen bietet zudem der Sonderartikel "Are you being conned" der 'The Baronage Press', der als PDF-Dokument abgerufen werden kann unter:
http://www.faketitles.com/conned.pdf
(tsp/ws)
Reaktionen:
Sehr geehrter Herr Schlick, vielen Dank für Ihre schnelle, kompetente Antwort. Ihre angesprochenen Seiten sind sehr informativ (leider, nun brauche ich keinen Lairdtitel mehr). MFG H.
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