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Kultur Volkskunde |
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| Clans - Stämme, Familien & Sippen - Eine Einführung |
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Clan, Family & Septs - um es gleich vorweg zu sagen: Inhaltlich ist der Begriff "Clan" nicht bzw. nur unzureichend definiert. In der sozialwissenschaftlichen und ethnographischen Literatur deckt er eine Bandbreite ab, für die im Deutschen die gesamte Begriffspallette von "Familie/Großfamilie", "Sippe", "Familienverband" bis hin zum "Stamm" steht. Ähnliches gilt für die im Zusammenhang auftauchenden Begriffe "Family" und "Septs".
Die simple Frage "Zu welchem Clan gehöre ich?" führt in Folge der wenig scharfen Definitionen bzw. der manchmal bewusst in Kauf genommenen Überschneidungen der Begriffsinhalte zu immer neuen Fragen. Letztlich gibt es fast so viele Antworten und Definitionen wie Autoren.
Aus diesem Grunde verzichtet denn auch der Lyon Court, die in Schottland für die Registrierung der Clans zuständige Instanz, auf eine inhaltlich Definition, beschränkt sich in seiner täglichen Praxis auf formale Merkmale, die sich etwa wie folgt beschreiben lassen:
Ersteinmal ist festzuhalten, dass ein "clan or family" (beide Begriffe werden in diesem Zusammenhang synonym gebraucht) eine rechtlich eigenständige Gruppe ist, die nach geltendem schottischen Recht eine eigenständige "corporate identity" vergleichbar einem Unternehmen, einem Club oder einer Partnerschaft als Rechtsform des Wirtschaftslebens hat. Der Clan in diesem Sinne ist eine "Adelsvereinigung", weil sie einen ofiziell anerkannten "Chief"/Oberhaupt hat, der selbst dem schottischen Adel angehört und durch seine Person den Adelsstatus auf die nach Recht und Gesetz anerkannte Gemeinschaft überträgt, die folglich auch als "the Honourable Clan ..." bezeichnet wird.
Der reine Zusammenschluss von "Namensgleichen" ohne einen Chief im o.g. Sinne, hat dagegen im schottischen Rechtssystem keinen besonderen Status. Das Wappensiegel des Chiefs als eingetragenes Zeichen der Patentschrift des Lord Lyon, dient dabei als Siegel der Vereinigung und ist in diesem Sinne einem Unternehmens- oder Amtsiegel vergleichbar - allerdings unter der einschränkenden Maßgabe, dass nur der Chief vom Gesetz her befugt ist, wichtige Dokumente und Urkunden namens des Clans zu siegeln. Der Clan als Adelsvereinigung ist Teil des erblichen Besitzes seines Chiefs - er besitzt ihn von Rechts wegen, ist verantwortlich für seine Verwaltung und Fortentwicklung.
Der Clan in diesem Sinne ist also etwas, was man näherungsweise mit dem Begriff einer eigenständigen "juristischen Person" beschreiben kann.
Hinsichtlich möglicher Unterschiede, die zu einem abweichenden Gebrauch der Begriffe "Clan und Family" führen könnten, besteht heute die weit verbreitete Annahme, dass die Clans den Highlands, die Families den Lowlands zuzuorden sind; tatsächlich ist dies aber eine Unterscheidung, die sich erst in viktorianischer Zeit entwickelte. 1597 findet sich dagegen in einem schottischen Gesetz die Beschreibung der "Chiftanis and chieffis of all clannis...duelland in the hielands or bordouris" (der Häuptlinge und Oberhäupter aller Clans ... die in den Highlands oder Lowlands (Borders) leben) - der Begriff Clan wird dabei gleichlautend für die Ansprache von Highland und Lowland Familien benutzt. Ferner führt 1680 Sir George MacKenzie of Rosehaugh, Lord Advocate (Attorney General) aus: "By the term 'chief' we call the representative of the family from the word chef or head and in the Irish (Gaelic) with us the chief of the family is called the head of the clan'' (Mit dem Begriff 'chief' - abgeleitet vom Begriff Chef oder Haupt - bezeichnen wir den (gesetzlichen) Vertreter der Familie und im irischen (gaelischen) Sprachgebiet bezeichnen wir den 'Chef der Familie' als 'Oberhaupt des Clans'). Deutlich wird daran, dass die Begriffe Chief und Head einerseits, Clan und Family andererseits untereinander austauschbar sind. Von daher ist es völlig korrekt, von der "MacDonald family" zu reden oder dem "Stirling clan", obwohl der moderne Sprachgebrauch eher den "MacDonald clan" und "Stirling family" verlangt. Der heutige Lyon Court unterscheidet inhaltlich nicht zwischen Clan und Family und bezeichnet darum den "chief of a clan or family" entweder als ''Chief of the Name and Arms" oder als "Chief of the Honourable Clan …"
Wer aber zu einem bestimmten Clan gehört, ist heutzutage ein äußerst diffiziles Problem, zumal die Clanbewegung in Folge der zahlreichen Auswanderungen schottischer Bürger zu einer weltweiten Bewegung geworden ist. Historisch gesehen war der schottische Chief ein "chief of the cuntrie". Er war Chief des clan territory und aller Personen, die in den Grenzen des Clanterritoriums lebten, obwohl gewisse Mitglieder des engsten Familienkreises ihm Gehorsam schuldeten, egal wo sie sich gerade aufhielten. Die Mehrheit seiner Anhängerschaft war jedoch weitgehend frei und konnte gerade auch bei Auseinandersetzungen mit benachbarten Chiefs ins Lager der Gegenseite wechseln und dem gegnerischen Chief Gefolgschaft leisten.
Dies beobachten wir z.B. bei der Übernahme eines Nachbartals in sein eigenes Clangebiet durch Lord Lovat, der den dort siedelnden Familienverband gegen Unterhaltszusage (boll of meal) überredete, den Namen Fraser anzunehmen und nunmehr ihm Gefolgschaft zu leisten - bis auf den heutigen Tag werden diese Familien als "boll meal Frasers" genannt. Ein weiteres Beispiel zeigt sich in der Wanderung einer Familie aus dem Clan Maclean von der schottischen Westküste in den Großraum Inverness. Sie übertrugen ihre Gefolgschaft vom Chief Maclean auf die Chiefs des Clan Chattan. Dadurch sind die Macleans of Dochgarroch tatsächlich Mitglieder des Clan Chattan und nicht mehr des Clan Maclean ungeachtet der Tatsache, dass sie den für sie gebräuchlichen Familiennamen "Maclean" beibehalten haben.
Ein Chief ist also berechtigt, seinen Clan durch die Adoption von einzelnen Familien oder gar Familiengruppen zu erweitern, wie das schöne Beispiel der "boll meal Frasers" zeigt. Auf der anderen Seite hatte ein Chief - und hat sie bis heute - die Macht, Einzelpersonen oder Personengruppen zu verstoßen und aus der Gemeinschaft des Clan auszuschließen; dies exclusive Recht des Chiefs gilt selbst gegenüber Blutsverwandten. Es war sein gesetzmäßiges Recht, gewisse Individuen bei besonders schweren Verstößen für vogelfrei zu erklären. In der modernen Clanverfassung wird dieses Recht dergestalt ausgelegt und angewandt, dass es allein in der Entscheidungsgewalt des Chief liegt, über den Wunsch einzelner Personen nach Mitgliedschaft in seinem Clan zu entscheiden. In diesem Sinne wird ihm allein auch zugestanden, darüber zu befinden, ob die Träger eines bestimmten Familiennamens quasi automatisch seinem Clan zugehörig sind oder nicht. Im Gegenzug wird allen, die zu einem bestimmten Clan gehören möchten, zugestanden, sich dann als Mitglied eines Clans zu verstehen, wenn sie gegenüber dem Chief dieses Clans ein Treuegelöbnis ablegen, das solange als akzeptiert verstanden wird, solange es nicht ausdrücklich vom Chief zurückgewiesen wird.
Darum wird grundsätzlich jede Person, die ihre Clantreue dadurch zum Ausdruck bringt, dass sie Mitglied der entsprechenden, durch den Chief anerkannten clan society wird und bei öffentlichen Auftritten den Kilt in den Farben des Clans trägt, als Mitglied eben dieses Clans akzeptiert. Es sei denn der Chief bekundet öffentlich, dass es dieser speziellen Person als Individuum (z.B. wegen individueller Verfehlungen) oder als Angehörige einer bestimmten Namensgruppe, zu der ihr bürgerlicher Nach-/Familienname gehört, nicht gestattet wird bzw. gestattet ist, sich diesem Clan anzuschließen.
In diesem Zusammenhang muss darauf verwiesen werden, dass verschiedensten sept lists (Familienlisten), wie sie in verschiedenen "Clan und Tartan Büchern" publiziert werden, keinerlei offizielle Bedeutung zukommt. Sie spiegeln in der Regel unvollständig die Ansichten einzelner Autoren (insbesondere aus viktorianischer Zeit) darüber, welche typischen Namensgruppen in dem einen oder anderen Clanterritorium vertreten waren. In einer verkürzten Sichtweise wird dabei die Herrschaftsgewalt des Chiefs über Land und Leute umgemünzt in die Begründung einer Clanzugehörigkeit durch "be pretence of blud or place of thare duelling".
Um die Verwirrung komplett zu machen, leiten einige Familien - aus heutiger, wissenschaftlicher Sicht völlig unbegründet - ihre Abstammung und somit Blutsverwandschaft traditionell von bestimmten historischen Chiefs einzelner Clans ab, zu denen sie sich zugehörig fühlen. Obwohl erwiesener Maßen falsch, bestehen diese Selbstzuschreibungen heute unbeschadet und anerkannt fort, zumal sie einerseits Ausdruck oftmals Jahrhunderte alter Tradition, andererseits im modernen Schottland wirtschaftlich und politisch unbedeutend sind.
Auch das Konzept des clan territory bereitet historisch gesehen einige Probleme, insbesondere weil einzelne Namensgruppen und Sippen ihre Gefolgschaft gegenüber einzelnen Chiefs ausschließlich damit begründen, dass sie aus seinem Territorium stammen. Dieser Argumentation zur Begründung einer bestimmten Clanzugehörigkeit stehen aber mindestens zwei gravierende Argumente entgegen:
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Lage und Größe der Clanterritorien waren im Laufe der Zeit einem |
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stetigen Wandel unterworfen. Waren Clan und Chief mächtig, mehrten sie ihren Besitz, konnten zu anderen Zeiten aber ebenso Besitztümer an mächtigere Clans verlieren. |
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Die weit überwiegende Zahl aller in Schottland gebräuchlicher bürger- |
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lichen Nachnamen ist landesweit verbreitet. |
Allein diese beiden Gründe führen zwangsläufig dazu, dass etliche Familiennamen je nach Allianzverhältnissen verschiedenen Clans zugeordnet waren, rückschauend auch verschiedenen Clans zugeordnet werden können, durch die unterschiedlich stichtagsbezogenen sept lists aber unhaltbar, dafür scheinbar geordnet, bestimmten Clans zugeschrieben werden. Nur die wenigsten Clans - und zu diesen Ausnahmen zählen wiederum die Fraser - haben über die Jahrhunderte halbwegs nachvollziehbar (wenn auch meist nur für die native people) dokumentiert, wer zu ihrem Clan gehörte und wer nicht. Jedem Schotten, der sich also heutzutage auf die Suche nach "seinem Clan" macht, bleibt nichts anderes übrig, als ein gehöriges Stück Ahnenforschung zu betreiben - es sei denn, er entscheidet nach "Sympathie und Wellenschlag" oder er verläßt sich darauf, dass seine Vorfahren schon gewusst haben, "wohin sie gehören" und folgt der Tradition seiner Familie.
Dessen ungeachtet sei zum Schluss noch einmal ausdrücklich festgehalten: Die Entscheidung darüber, ob die Bewerbung um eine Clanmitgliedschaft akzeptiert wird oder nicht, obliegt auch heute im Zweifel allein dem Chief des jeweiligen Clans, dem gegenüber man als Person bereit ist, Gefolgschaft und Treue zu geloben.
(tsp/ws)
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