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Clans - Wer herrscht im Clan?
Das "Hausrecht" einzelner Clans einmal außen vorgelassen, gilt es innerhalb der historischen Clans Schottlands ganz generell drei "Führungsebenen" zu unterscheiden:

The Chief
war der unumstrittene Führer des Clans. In Friedenszeiten erließ er die Gesetze des Clans und sprach auf ihrer Grundlage das für alle verbindliche Recht. In Kriegszeiten führte er seine Gefolgschaft an. Er teilte das clan territory so unter den Familien seines Clans auf, dass alle ein angemessenes Auskommen fanden, und er war oberster Schlichter bei allen Streitigkeiten innerhalb seines Clans. Bei seiner Amtseinführung schwört der Chief einen Eid, mit dem er die Unversehrbarkeit der überkommenen Gebräuche und Gesetze seines Clans bekräftigt. Als Zeichen seiner Würde trug der Chief eine leicht unterschiedliche Kleidung (was sich bei manchen Clans bis heute in verschiedenen Tartans niederschlägt) und einige Autoren stellen - als nicht allgemein gültige Regel - heraus, dass die Frau des Chiefs ihre sach auf der rechten Schulter feststeckte, während sie bei den gemeinen Frauen des Clans auf der linken Schulter gesteckt wurden.

The Tanist
war das zweitwichtigste Clanmitglied. Er wurde auf Lebenszeit des Chiefs gewählt und zu seinen wichtigsten Aufgaben gehörte die Verwaltung der Ländereien im Namen des Gesamtclans. Die Amtseinführung des Tanist geschah in einer ähnlich formellen Zeremonie wie die Amtseinführung des Chiefs.

The Chieftains
waren die Oberhäupter/Haushaltsvorstände der einzelnen Familien, die den Clan und seine Gliederungen ausmachten. Der älteste Chieftain folgte in der Rangordnung unmittelbar dem Chief und hatte in der Schlacht den "post of honor" inne. Weilte der Chief außerhalb des Territoriums oder war er vorübergehend verwundet/zu krank, um die Amtsgeschäfte zu führen, übernahm der älteste Chieftain kommisarisch die Führung des Gesamtclans.

Die schottische Gesetzgebung zum Ende des 16. Jahrhunderts kennt einen weiteren Begriff: die Capitanes (THE ROLL OF THE CLANNIS [IN THE HIELANDIS AND ILES] THAT HES CAPITANES, CHEIFFIS, AND CHIFTANES …, Act "For the quieting and keping in obedience of the disorderit subjectis inhabitantis of the Bordouris, Hielandis, and Ilis", 1587).

Der Begriff gab und gibt zu einigen Spekulationen Anlass. Einige Autoren sehen darin nur eine allgemeine Formulierung für den Begriff "Oberhaupt" (lt. caput), der sicherstellen soll, dass sich alle gemeinten Anführer auch vom Gesetz angesprochen fühlen (sinngemäß: Verzeichnis der Oberhäupter, insbesondere der Chiefs und Chieftains ...). Andere verweisen darauf, dass der Begriff "Captain" eine zeitgenössisch gängige Bezeichnung für den kommandierenden Offizier selbständig operierender Kampfverbände war. Sie sehen darin ein Indiz, dass es zumindest in der Spätzeit der historischen Clanverfassung so etwas wie "Oberkommandierende" gab, die die manchmal recht kleinen Truppenkontingente einzelner Clans vereinten und als clanübergreifend organisierte Truppen (namentlich gegen die Engländer als den externen Feind Schottlands) anführten (sinngemaß dann zu übersetzen mit: Verzeichnis der Clans, ihrer Oberkommandierenden, der Chiefs und Chieftains ...).


(tsp/ws)

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