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Udal Law - Das alte Erb- und Grundbesitzrecht in Orkney und Shetland
Am 12. September 2004 wurde SOUL, die Shetland and Orkney Udal Law Association gegründet. Ziel dieser Bürgervereinigung ist es, auf dem Wege über die internationale Gerichtsbarkeit folgendes zu Erreichen:

Die Bestätigung der Tatsache, dass unabhängig von der Praxis der
britischen Rechtssprechung das aus der Wikingerzeit überkommene Udal Law auf beiden Inselgruppen nach wie vor gültig ist.
Die Feststellung eines Autonomie-Status, wie er innerhalb der
Britischen Inseln für die Isle of Man, außerhalb vergleichbar den Färöer gegeben ist.

Die Chancen, hinsichtlich der Rechtslage und des Rechtsstatus erfolgreich zu sein, stehen nicht einmal schlecht. Zu unterschiedlich und in sich widersprüchlich war die Rechtssprechung britischer Gerichte im Laufe der letzten Jahrhunderte seit der Verpfändung der ehemals norwegischen Besitzungen an das Königreich Schottland. Mehr noch: Es läßt sich relativ deutlich belegen, dass das alte Grundbesitzrecht so von den britischen Gerichten ausgelegt wurde, dass es bis auf wenige Ausnahmen allein zum Vorteil des Rechtsnachfolgers des ehemaligen schottischen Königreiches gereichte.

In vielen Detailpunkten wurde die Gültigkeit des Udal-Rechts im Laufe der Jahrhunderte immer wieder einmal von britischen Gerichten bestätigt, in anderen Regelungsbereichen wurde es einfach außer Kraft gesetzt. So wurde es in allen Punkten, die hinsichtlich der Nutzung des umliegenden 'sea-beds' relevant sind (Hoheitsgewässer, Ölwirtschaft, Off-shore-Fischerei), aus national-britischem Interesse durch britische Gesetze abgelöst. So wurde zum Beispiel die Frage des Grenzverlaufs in der Nordsee zwischen dem Vereinigten Königreich und Norwegen ohne Beachtung des Udal-Rechts in London entschieden - wie sich später herausstellen sollte, sehr zum Nachteil: London hatte nicht einfach nur auf etwa 30% des 'sea-beds' östlich von Shetland verzichtet, sondern auch auf die ertragreichsten Erdölfelder in der nördlichen Nordsee.

Zu den darüber hinausgehenden separatistischen Bestrebungen mag man stehen wie man will: Man kann sie als einen Anachronismus abtun, man kann sie als konsequenten Schritt in Richtung auf ein "Europa der Regionen" sehen. Angesichts der in den letzten Jahrzehnten gravierenden Benachteiligungen in Sachen Kulturförderung (etwa im Vergleich zum gälischen Landesteil Schottlands) und einer rein auf maximale Gebührenabschöpfung bedachten Politik des Crown Estate für die wirtschaftliche Nutzung der nach Udal-Recht strittigen Küstenländer und Seegebiete, werden derartige Aktionen erklärbar. Ob sie politisch sinnvoll und durchsetzbar sind, wird sich weisen müssen.

Tatsache ist, dass die Frage, was denn eigentlich genau 1468/69 von der dänischen Krone der schottischen Krone verpfändet worden ist, nie abschließend geklärt wurde. Zuletzt hat man sich völkerrechtlich verbindlich im Frieden von Kiel 1814 ohne Beschlussfassung auf unbestimmte Zeit vertagt. Das Handeln der schottischen Krone in den Jahren unmittelbar nach der Verpfändung bestätigt eigentlich die dänisch-norwegische bzw. shetländisch-orkadische Position, dass nur die jeweiligen Krongüter mitsamt den daran hängenden Rechten verpfändet worden waren. Das britische Königreich ging demgegenüber von einer vollständigen Verpfändung beider Inselgruppen aus.

Man kann es aber drehen, wie man will: Entsprechend der letzten - von schottisch-britischer Seite nie widersprochenen - Aufforderung des Dänenkönigs an seine Untertanen in Orkney und Shetland, die eigentlich ihm zustehenden Steuern so lange an den schottischen König abzuführen, bis die Restschuld getilgt sei, wären die Pfandschulden mitsamt Zins und Zinseszins längst beglichen. Von einer theoretisch denkbaren Aufrechnung gegen die praktisch nie gezahlten 'Annuals of Norway' für den käuflichen Erwerb der Western Isles sei dabei einmal ganz abgesehen. Wie dem auch sei: Eine Ausgliederung aus dem britischen Staatsverbund und eine Eingliederung ins norwegische Königsreich will ernsthaft keiner.

Wenig bekannt, von London und Edinburgh geradezu totgeschwiegen, ist die Tatsache, dass Shetland und Orkney auf Drängen der skandinavischen Partner schon heute in einer Reihe von internationalen Gremien als gleichberechtigte Mitglieder neben den Regierungsvertretern aus London und Edinburgh am Tisch sitzen: In zwischenstaatlichen Gremien zu Fragen der Kulturförderung und Beratungsorganen (auch der EU) zu Fragen der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung und des Seeverkehrs im Nordatlantikraum.

In letzter Konsequenz geht es heute um ganz nüchterne wirtschaftliche Interessen: Die Anerkennung des Udal-Rechtes würde die Inshore-Fischerei und Fischwirtschaft (z.B. der Lachsfarmen), den binnenwirtschaftlich wichtigsten Wirtschaftszweig beider Inselgruppen, von einem enormen Kostendruck befreien und wirklich konkurrenzfähig zu den norwegischen und kanadischen Wettbewerbern machen. Die Anerkennung der (Teil-)Autonomie wäre für die Inselgruppen ein angenehmer Nebeneffekt, der ihnen wirtschaftlich und vor allem kulturell neue Spielräume eröffnen würde, birgt aber für die Wirtschaft des Vereinigten Königreiches die ungeheuere Gefahr, mit dem dann denkbaren Verlust des Gebührenaufkommens aus der Ölwirtschaft die Geldquelle des Nordens ganz oder teilweise zu verlieren.

Zur besseren Verdeutlichung all dessen, was sich hinter dem bei uns weitgehend unbekannten Udal Law verbirgt, geben wir nachstehend eine kurze Beschreibung der verschiedenen Aspekte wieder. Wir haben dazu bewusst einen "umgangssprachlich" formulierten Text gewählt. Juristenenglisch/Juristendeutsch wirft im Zweifel mehr Fragen auf, als geklärt werden.

Udal Law - Der Einfluss des Nordens
von Dr Charles Tait *)

Mit 'Udal Law' - von ON odal, Land in lehensfreiem Besitz (Allodium) - wird das in Norse-Zeiten gültige System der Erbfolge und des Bodenrechts bezeichnet, das mit den siedelnden Wikingern nach Orkney1) kam. Von dem davor bestehenden Rechtssystem, das in grauer Vorzeit durch die Einflüsse früherer Einwanderer geprägt worden war, haben sich keinerlei Spuren erhalten; es gibt aber Anzeichen dafür, dass die Norse-Siedler das bestehende Siedlungs- und Flursystem übernahmen. Um 1280 wurde unter König Magnus Lagabøter (der Gesetzgeber/Gerechte) eine Rechtsreform durchgeführt, in deren Rahmen die alten Gesetze erstmals kodifiziert wurden; natürlich betraf dies auch Orkney als Teil des damaligen Norwegens.
Das Udal Law unterscheidet sich grundsätzlich vom schottischen Recht (Scots Law). Udaller haben ein uneingeschränktes Besitzrecht an ihrem Grund und Boden, ohne dass es einem vorgesetzten Landesherrn gibt. Das Recht wurde normalerweise durch die eigene Landnahme (Siedlung) erworben und durch den über Generationen andauernden Besitz bestätigt. Nach den ungeschriebenen Gesetzen galt das Land als freier Besitz, an den keinerlei Verpflichtungen gebunden waren außer, dass dem König eine Steuer, das Skatgeld, zu zahlen war. Der älteste Sohn erbte nach diesem Recht jeweils das Haus des Vaters, während der gesamte übrige Besitz unter allen erbberechtigten Nachkommen aufgeteilt wurde. Dabei erbte eine Tochter (zusätzlich zur Aussteuer anläßlich ihrer Hochzeit) jeweils halb so viel wie ein Sohn. Über die Jahre führte dies unbeschadet aller Reformen zu einer extremen Besitzsplitterung, die Orkney jeder Art von Ausbeutung preisgab.
Die Tatsache, dass keine schriftlichen Dokumente erforderlich waren, um die Besitzansprüche zu beweisen, verwirrte die schottische Administration in hohem Maße. Das Fehlen von Rechtstiteln (Title Deeds) wurde von schottischen "Landlords" und ihren Anwälten reichlich ausgenutzt, um sich die Ländereien der wirklichen Eigentümer "unter den Nagel zu reißen". Tatsächlich werden aber immer noch beachtliche Teile der Hügelländer nach alter Tradition gehalten und bewirtschaftet, was gelegentlich der öffentlichen Hand Probleme bereitet.
Darum auch wurde von der schottischen Krone die Politik verfolgt, durch gezielten Landerwerb in den Besitz von "Udal-Rechten" zu kommen. Zwar hatte das schottische Parlament 16112) das "Norse Law" abgeschafft, aber dieser Rechtsakt hatte keine rückwirkende Rechtskraft. Tatsächlich wäre aus der Sicht der verpfändeten Inseln jedweder Vorrang schottischen Rechts vor dem Norse-Recht in Zweifel zu ziehen3). Beharrlich versuchten darum schottische "Landbesitzer" mit manchmal recht zweifelhaften Methoden, "Eigentum" an Udal-Ländereien zu erwerben, bis schließlich die Udaller weitgehend verdrängt waren. Ironischerweise führten diese (überzogenen) Bemühungen letztlich nur zum Niedergang der zugewanderten Landbesitzer-Klasse.
Die fundamentalen Schwierigkeiten im Abgleich mit den schottischen Verhältnissen ergeben sich aus der Tatsache, dass in Schottland nominell der König Eigentümer all der Ländereien war, die von den "Landlords" gehalten wurden. Die Krone war dabei das Oberhaupt, dem auf der Basis eines schriftlich bestätigten Titels Dienste und Zahlungen zu leisten waren - im Vergleich dazu war das Udal-System praktisch das genaue Gegenteil. Dies ist für die im Feudal-Recht, nicht aber im Udal-Recht wohl belesenen Edinburgher Anwälte nach wie vor nur schwer begreiflich.
Udal-Recht besteht bis heute und offenbart sich vor allem im Eigentum an der Küstenlinie. Während im übrigen Großbritannien die Eigentumsgrenze durch die Hochwasserlinie definiert ist, erstreckt sie sich in Orkney und Shetland bis zum niedrigsten Niedrigwasserstand der Nipptide zuzüglich des Streifens, der (mit regionalen Unterschieden) von einem Steinwurf überwunden oder von einem Pferd durchwatet werden kann oder in dem sich ein Lachsnetz auswerfen läßt. Dies hat enorme Bedeutung etwa für die Inshore-Fischerei aber auch für das Bauwesen, insbesondere die Errichtung von Pieranlagen (und anderen Infrastruktureinrichtungen wie Straßen und Leitungssysteme). Gleichfalls ist es so, dass alles, was am Strand zufällig angelandet wird, in die Verfügungsgewalt des Grundeigners fällt4). Natürlich machten sich auch die Lairds vergangener Tage diese Umstände etwa für die höchst lukrative Kelp-Gewinnung dienstbar.
Da das (inter-tidal) Küstenvorland dem Anlieger, also dem angrenzenden Landbesitzer gehört und kein 'common land' ist, gibt es in Orkney (oder Shetland) kein uneingeschränktes Jederman-Recht zum Betreten des Küstenvorlandes. Es ist aber gute Tradition, dass der Zugang zum Strand nicht verwährt ist. Im Zweifel gilt es als höflich, wenn man um Erlaubnis bittet.
Eine weitere Besonderheit betrifft den 'Mute Swan' (Höckerschwan). Um 1910 sah sich ein Anwalt aus Kirkwall gezwungen, den Nachweis zu führen, dass das Udal-Recht noch immer Rechtskraft besaß. Gemeinsam mit seinem Freund, dem Staatsanwalt (Procurator Fiscal), zog er darum hinaus zum Loch of Harray, schoss einen Schwan und wurde wegen dem Vergehen angeklagt. Der Fall ging durch alle Instanzen bis zum High Court: Die Krone verlor. Überall im vereinigten Königreich gehören die Schwäne der Krone - in Orkney waren und sind sie Eigentum des Volkes5). Heutzutage schießen wir zwar keine Schwäne mehr, aber die Prinzipien des alten Norse Udal Law haben immer noch Bestand.
Mitte der 1970er-Jahre, als die Occidental Oil Company ihre Pipeline zum Flotta Oilterminal baute, verhandelte sie mit der Verwaltung des Crown Estate die Rechte, dass Küstenvorland im Bereich des 4. Barriers bei Cava zu queren. Dabei übersah man, dass die Krone in Orkney gar keine Verfügungsgewalt über das Küstenvorland hat. Die Gesellschaft hatte sogar schon die Nutzungsgebühren für das dem Grunde nach nicht gestattungsfähige Privileg an die Crown Commissioners gezahlt, als der Landbesitzer bemerkte, dass er hintergangen und dass gegen seine Rechte verstoßen worden war - ein geradezu klassischer Beleg dafür, dass das Udal Law bis heute ignoriert wird.
Im Verlauf des nachfolgenden Prozesses musste die Krone das Primat des Udal-Rechts einräumen und ihre Gebühren zu Gunsten des tatsächlichen Landbesitzers erstatten. Der Vorgang bestätigt die Einstellung der Edinburgher Anwaltschaft, die dem Udal Law im Vertrauen auf ein tragbares Risiko immer noch mit einer gewissen Verachtung begegnet.
Demgegenüber neigen die Orkadier zur Ansicht, dass ihre weitgehend klassenlose Gesellschaft letztlich aus dieser Udal-Tradition hervorgegangen ist, in der die Menschen nicht nur gleich sind, sondern allesamt auch gleiche Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft haben. Die Orkadier von heute mögen eine Mischung aus Norse, Scots und anderen sein, aber wie auch immer, er oder sie ist zu allererst Kraft natürlichen Rechts ein freier Mensch.

Anmerkungen:
*) Dr Charles Tait lebt als Fotograf und Buchautor in St Ola/The Mainland Orkney. Website: www.charles-tait.co.uk . Der Text mit dem Originaltitel The Northern Reaches - Udal Law wurde mit freundlicher Genehmigung seinem Buch "The Orkney Book" entnommen. Übersetzung tsp mit freundlicher Unterstützung durch Hanns-Gerd Helmold und Dr Angus Munro. Die nachstehend aufgeführten ergänzenden Fallbeispiele wurden entnommen aus: Eileen Linklater: Udal Law - Past, Present and Future?, LLB (hons) European Law Dissertation, University of Strathclyde, 2002.

1) Zu ergänzen wäre: " ..., Shetland und in die übrigen von Wikingern kontrollierten Gebiete"; dabei stellt sich die Rechtssituation in den Western Isles einerseits, Orkney und Shetland andererseits in so fern unterschiedlich dar, als beim Kauf der Western Isles durch Schottland ein Übergang vom Norse-Recht auf schottisches Recht ausdrücklich vereinbart war, während dies anläßlich der Verpfändung der Orkney- und Shetland-Güter 1468/69 nicht vereinbart wurde.

2) Ungeachtet dessen wurde z.B. noch 1750-1759 der Fall Orkney udallers and heritors v Earl of Morton alais Earl of Galloway and others v Earl of Morton (im Kern ein Grundsteuerstreit) zuständigkeitshalber vor dem Gericht in Bergen/Norwegen verhandelt.

3) Der Verzicht Einzelner oder einer Gemeinschaft auf ihre Udal-Rechte bedurfte nach der Rechtstradition zudem der Bestätigung bzw. Beschlussfassung durch das jeweils zuständige Thing.

4) Ein Umstand, der zu wiederholten Streitigkeiten zwischen den Grundeigentümern (einschließlich der Earls of Orkney) und der britischen Admiralität führte, die dieses Recht im Namen des Königs für sich reklamierte und Zuwiderhandlungen wie Akte von Piraterie ahndete.

5) Ahnlich waren zuvor schon die Udal-/Norse-Rechte hinsichtlich der Fischereirechte, inbes. auf Lachs bestätigt worden: Lord Advocate v Balfour, 1907.


(tsp/ws)
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