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Countryside Access & Public Right of Way
Seit kurzem gilt auch in Schottland neues Recht, das den "Landschaftszugang" für die Öffentlichkeit regelt. Auf den ersten Blick scheint sich für den Touristen wie für den erholungssuchenden Schotten nichts Wesentliches geändert zu haben: Der frühere Country Code heisst jetzt Outdoor access Code.

Die Kernaussage lautet nach wie vor: Wer sich vernünftig und verantwortungsvoll im Gelände verhält, der sollte auch zukünftig freien Zugang zur Landschaft haben.

Auf den zweiten Blick werden einige Präzisierungen für die Nutzerseite deutlich: Der "freie" Landschaftszugang gilt nur noch für all jene, die sich als Fußgänger, jedenfalls ohne motorisierte Fahrzeuge bewegen. Ob und welche Auswirkungen dies etwa für das "overnight parking" mit dem Wohnmobil am Strand oder am Feldrand Auswirkungen haben wird, wird sich erst in Zukunft erweisen, denn derartige Detailfragen sind an die Ergebnisse "regionaler und nationaler Access-Foren" verwiesen.

Auf der Anbieterseite, d.h. auf Seiten der Landbesitzer, sticht die generelle Aufforderung ins Auge, den "freien" Zugang soweit als möglich zu gewähren. Dies ist der wirklich neue Aspekt: Die Landbesitzer werden mit Rechten und Pflichten erstmals ins Boot geholt. Das engliche Beispiel (England ist hierin Schottland um gut drei Jahre voraus), zeigt allerdings, dass darin auch gewisse Risiken liegen können. Wenn nämlich die neu einzustellenden "Land Manager" und ihre Beratungsorgane (beide sind von der NFU, hier der NFUS - National Farmers Union of Scotland dominiert), sich für Zugangsbeschränkungen aussprechen, dann werden sie diese auch durchzusetzen wissen.

Im Ergebnis wird Schottland zukünftig in zwei unterschiedliche Zonen unterteilt sein: Gebiete, in denen der Zugang jederzeit und uneingeschränkt möglich ist und in solche Gebiete, für die es die verschiedensten Arten von Zugangsbeschränkungen gibt. Als allgemeinste Information sollen die unterschiedlichen Gebietstypen in der Standard-Wanderkarte 1:25.000 des Ordnance Survey ausgewiesen werden (wie dies aktuell gerade für England geschieht). Entsprechende Hinweise und Beispiel finden sich auf der Website des Ordnance Survey.

Die Ausweisung der zweiten Zone erfolgt nur als allgemeines "Achtungs-Signal". Hier wird man sich immer vor Ort informieren müssen, jedenfalls wird man sich zukünftig nicht mehr daruaf berufen können, dass man von den Beschränkungen nichts gewusst hätte.

Für mögliche Beschränkungen gibt es im Wesentlichen vier Begründungszusammenhänge:

Kommunalpolitische Gründe
Ein Council will nicht, dass bestimmte Flächen begangen werden (weil es z.B. nicht für die Sicherheit, die geregelte Ver- und Entsorgung geradestehen kann oder will) und regelt den Zugang bzw. Beschränkungen (etwa Wegezwang) durch entsprechendes kommunales Satzungsrecht.

Landschaftstypische Gründe
Regionale Foren oder das nationale Access Forum beschließen regional oder national geltende Grundsätze für den Zugang oder seine Beschränkung etwa zu moorlands in Trockenperioden und erhöhter Brandgefahr.

Landwirtschaftliche / produktionstechnische Gründe
Für verschiedene Produktionsformen und Gebiete wird es Sonderregelungen geben. Hierbei haben insbesondere die Landeigner und die das Land produktiv Nutzenden das Sagen. Dafür werden auf regionaler Ebene land management contracts geschlossen, deren Einhaltung von neu zu schaffenden land managern überwacht wird. Denkbar sind etwa Beschränkungen für Zonen intensiver landwirtschaftliche Nutzung etwa im Bereich Getreideanbau (Gerste in Aberdeenshire oder Raps in den Borders) oder Gebiete mit intensiver Viehhaltung - aber auch Gebiete mit einem hohen Anteil an Grenzertragsflächen jedweder Art, die kaum sinnvoll zu bewirtschaften, für bestimmte Produktionsformen (crofter) aber von existenziller Bedeutung sind (bestimmte Höhenlagen der Highlands, Küstenzonen der Islands).

Jahreszeitliche Gründe
Besonders sensible Aspekte aus allen Bereichen können zudem zu bestimmten jahreszeitlichen Beschränkungen in bestimmten Regionen gebündelt werden. Für die landwirtschaftlichen Produktivgebiete sind dies etwa Zeiten von Aussaat, Düngung üder Ausbringung von Pestiziden/Herbiziden, unter dem Aspekt Naturschutz können dies etwa Rast- und Brutzeiten sein.

Alle relevanten Informationen werden von SNH im Auftrage von Scottish Executive gesammtelt und publiziert. Dazu wurde in den letzten zwei Monaten ein ganzes Paket von "Access Informationen" publiziert.
(Link: http://www.outdooraccess-scotland.com)

Solange es noch nix leicht Handhabbares zum Thema "Landschaftszugang nach neuem Recht" (etwa Karten) gibt, sind hier alle aktuellen Infos zusammengestellt, die auf etwaige Zugangsbeschränkungen

regional
nach Landschaftstyp
nach überwiegender Form der Agrarproduktion und
im Jahreszyklus verweisen.

Erstmals zusammengestellt ist darin auch eine Übersicht über alle

SNH-Regionalbüros
alle anerkannten und in das Verfahren eingebundenen Ranger-
stationen aller Träger und mit genauer Anschrift und
alle bereits eingerichteten kommunalen Clearing- und Informations-
stellen, die bei Fragen zu den Zugangsmöglichkeiten verbindliche Auskunft geben können und im Konfliktfall vermitteln sollen.

Neben allen möglichen sonstigen Infos enthält sie Seite auch erstmals eine verlinkte Übersicht zu allen "hillphones" die per Telefonabfrage aktuelle Infos für Querbeetwanderer abseits der üblichen Wanderwege und für die wichtigsten Outdoor-Regionen bieten. Die Gebiete mit dem seit Jahren bestehenden, der breiten Öffentlichkeit aber wenig bekannten "hillphone service", sind denn auch die Gebiete, in denen das Gesetz erstmals in vollem Umfang umgesetzt wird: Die bisher unverbindlichen Empfehlungen zum Betreten, zum Verhalten während der Brut- und Schonzeiten und zu Gefahrenpotentialen während der Jagdsaison (Rot- und Flugwild) sind ab sofort verbindliche Ge- und Verbote.

Im Moment laufen ansonsten noch die regionalen Anhörungsverfahren zu den Land Management Contracts und zur Bestellung der Land Manager. Erst danach wird man im Detail sagen können, wohin der Hase genau laufen wird. Die Diskussionen sind zum Teil recht kontrovers. Shetland Island Council hat nach den entsprechenden Anhörungen z.B. erklärt, dass die allgemeinen Vorschriften des Gesetzes aufgrund der besonderen Produktionsbedingungen für Shetland keine Gültigkeit haben können und macht im Gegenzug von einer offensichtlich übersehenen Hintertür Gebrauch: SIC hat im Moment alle Kompetenzen an sich gezogen und im Gegenzug erklärt, alle offenen Fragen im Sinne des Gesetzes durch "kommunales Satzungsrecht" zu regeln.


(tsp/ws)
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