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 Reisetipps An- und Einreise [ zurück ]
Einreise - Zoll
Es ist verboten, Drogen oder Waffen einzuführen. Für Jagd- und Sportwaffen gelten Sonderregelungen, die bei den zuständigen Behörden (Ordnungsamt, Britisches Konsulat) erfragt werden können. Ferner ist die Einfuhr von Pflanzen, Fleisch, Geflügel und Molkereiprodukten untersagt.

Erlaubt ist die Mitnahme von Fotoapparaten, Sportartikeln etc.

Jeder EU-Bürger kann Waren ohne Grenzkontrollen ein- und ausführen, denn innerhalb der Europäischen Union herrscht freier Warenverkehr. Es gibt allerdings Richtmengen bei Waren wie Tabak und Alkohol, um dem Missbrauch verbrauchssteuerpflichtiger Waren vorzubeugen:

3200 Zigaretten
400 Zigarillos
200 Zigarren
3 Kilo Tabak
10 Liter Spirituosen
20 Liter Weinhaltige Getränke (z.Bsp. Port oder Sherry)
90 Liter Wein ( davon 60 Liter Schaumwein)
110 Liter Bier

Bürger von Nicht-EU-Staaten haben andere Mengen zu beachten:

200 Zigaretten oder
100 Zigarillos oder
50 Zigarren oder
250 Gramm Tabak
1 Liter alkoholische Getränke über 22% oder
2 Liter Tafelwein und
2 Liter alkoholische Getränke bis 22%
60 ml Parfüm
250 ml Eau de Toilette
andere Waren im Wert von bis zu £145

Zu beachten wäre ausserdem, dass die Angaben nicht für Jugendliche unter 17 Jahren gelten. Diese dürfen weder Tabak noch Alkohol einführen.

Der Im- und Export von Pflanzen unterliegt ebenfalls strengen Bestimmungen. Informationen darüber erhalten sie beim:

Department for Environment, Food and Rural Affairs
Plant Health Division
Foss House King's Pool
1-2 Peasholme Green
York YO1 7PX
Telefon: ++44 (0) 1904 45 5191/5192/5195
Fax: ++44 (0) 1904 45 5199

oder:
British Embassy Berlin
Wilhelmstraße 70-71
10117 Berlin
Tel: (+49) 030 20457-0


(tsp/as)
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