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Allgemeine Verkehrsregeln
Mit einem normalen Führerschein (also entweder das rosafarbene EU-Modell oder die Plastikkarte) hat man keinerlei Probleme. Nachfolgend finden Sie eine Liste mit den wichtigsten Hinweisen zum Verkehr in Schottland/Grossbritannien.

Linksverkehr
In Schottland herrscht Linksverkehr. Man fährt auf der linken Seite und überholt rechts.
In der Regel gewöhnt man sich sehr schnell an die ungewohnte Fahrweise, sollte sich aber mit der Geschwindigkeit noch zurückhalten, bis man sich sicherer fühlt.
Nach der Fähre wird man zum Beispiel durch geschickte Verkehrsführung schon auf die "richtige" Seite gebracht.

Als Fussgänger schaut man vor dem Überqueren der Strasse als erstes nach rechts. Aber Vorsicht: Vergessen Sie nicht, dass der durchschnittliche Schotte quasi auf dem Beifahrersitz sitzt und der "Fahrersitz" leer ist. Schauen Sie also lieber zweimal hin.

Vorfahrt
Die Vorfahrt wird an jeder Kreuzung angezeigt. Ortsunkundige sollten sich Kreuzungen dementsprechend vorsichtig nähern.
Bei "Give Way" und "Stop" mus man Vorfahrt gewähren.

Kreisverkehr
Sofern die Strassenmarkierung nichts anderes sagt, hat derjenige Vorfahrt, der sich im Kreisel befindet, also von rechts kommt. Bevor man den Kreisel verlässt, wird geblinkt - links, nicht rechts.

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Überholen
Bedingt durch den Linksverkehr ist das Überholen auch sehr ungewohnt.
Da man auf der linken Seite sitzt, kann man den Überholbereich nicht richtig einsehen.

Sicherheitsgurte
In Schottland/Grossbritannien herrscht Gurtpflicht.
Kinder müssen ebenso wie in Deutschland Kindersitze nutzen (sofern Gurte zum Sichern vorhanden sind) aber mindestens angeschnallt sein.

Alkohl am Steuer
Alkohol am Steuer sollte für jeden verantwortungsbewussten Verkehrsteilnehmer tabu sein.
Besonders in einem Land mit dem ungewohnten Linksverkehr sollte man lieber auf den zweiten Whisky verzichten.
In Schottland liegt die Alkohlgrenze bei 0,8 Promille.
Eine Überschreitung dieser Grenze wird mit einer hohen Gebühr und Führerscheinentzug bestraft.

Geschwindigkeit
Geschwindigkeitsangaben werden in miles per hour - mph - gemacht.
Höchstgeschwindigkeit:

Ortschaften: 30 mph (48 km/h).
Landstrassen: 60 mph (96 km/h).
Für Busse und Fahrzeuge mit Wohnanhängern oder Anhängern gelten 50 mph (81 km/h).
Dual Carriageway (4-spurige Landstrasse): 70 mph (112km/h).
Für Busse und Fahrzeuge mit Wohnanhängern oder Anhängern gelten 60 mph (96 km/h).

Parken
Bei einer doppelten gelben Linie darf weder geparkt, noch kurz gehalten werden. Bei einer einfachen gelben Linie darf zumindest kurz gehalten, aber nicht geparkt werden.
Sonderregelungen finden sich meist auf Schildern an Laternenmasten oder ähnlichem.
Bei Zuwiderhandlungen drohen Strafzettel und in bestimmten Gebieten wird man durch Radsperren am Weiterfahren gehindert und muss sein Auto bei der zuständigen Stelle auslösen.

Maut
In Schottland gibt es bis auf die Benutzungsgebühr einiger Brücken keine Strassenmaut.

Scheinwerfer
Wer mit dem eigenen Auto anreist, sollte daran denken, dass er durch die "deutsche" Ausleuchtung der Strasse den Gegenverkehr blenden kann, da der rechte Scheinwerfer sehr hell eingestellt ist. Abhilfe schaffen da spezielle Schablonen, die es zum Beispiel an Tankstellen zu kaufen gibt.
Wer allerdings Klarglasscheinwerfern hat, kommt um einen Werkstattbesuch nicht drumrum.
Vielleicht hält sich durch diesen Mehraufwand kaum einer an diese Regelung, jedoch sollte man bedenken, dass man im Falle eines Unfalls immer eine Mitschuld bekommen würde.

Wichtig: Lichtpflicht besteht von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang. Die entprechenden Zeiten kann man der Tagespresse entnehmen.

Verkehrsschilder
Die Schilder in Schottland sind in Ortschaften in der Regel kleiner als die deutschen Exemplare und dementsprechend anfangs leichter zu übersehen.
Als Schottlandreisender sollte man der englischen Sprache mächtig sein oder aber einen Beifahrer haben, der anhand von Wörterbuch und Reiseratgebern die Verkehrsschilder deuten kann, die statt einem Bild einen Text haben.

Reservekanister
Diesel- und Ottokraftstoffe dürfen nicht eingeführt werden (auch nicht in Reservekanistern!). Der Transport in den bei uns bekannten Plastikkanistern ist verboten.

Telefonieren während der Fahrt
Ab 01.12.2003 gilt schottlandweit ein absolutes Handy-Verbot während der Fahrt. Bußgelder werden sofort fällig. Wer nicht zahlen kann, dem drohen a) ein erhöhtes Bußgeld, b) evtl. Einzug der Fahrerlaubnis bis zur Zahlung des Bußgeldes.


(tsp/ws)
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